Leckere Kräuterbrote. Foto: Cynthia Matuszewski

Erfolgreiche Qualifizierung für alle, die selbstgemachte Speisen anbieten

Wer bei öffentlichen Festen verderbliche Lebensmittel anbietet, muss laut Infektionsschutzgesetz eine Schulung zur „sachgerechten Verkostung von Lebensmitteln auf Veranstaltungen“ nachweisen. Dies betrifft alle, die bei ihren Veranstaltungen Speisen laut § 42/43 des Infektionsschutzgesetzes anbieten.

Bei den NANU!-Events sind das zum Beispiel frisch gepresster Apfelsaft, Kräuterbutterbrote oder Heckenpunsch. Aber auch selbstgebackener Kuchen oder andere Speisen gehören dazu.

NANU! bot eine solche Hygieneschulung am 14.März 2018 im Sozialgebäude des Botanischen Gartens an. Der Andrang war groß, als Dr. Rammel vom Gesundheitsamt Augsburg seinen kurzweiligen und interessanten Vortrag hielt. Er  wies auf den richtigen Umgang mit Lebensmitteln, Schutzmaßnahmen und mögliche Probleme hin. Im Anschluss erhielten alle Teilnehmer das nötige „Gesundheitszeugnis“, also eine „Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43(1) Infektionsschutzgesetz“, um in Zukunft Verköstigungen durchführen zu können.

Nach dem Vortrag wurden Fragen beantwortet und über NANU!-typische Freiluftaktionen diskutiert. Bei einer frisch zubereiteten  9-Kräuter-Suppe wurde das neue Wissen sofort vor Ort angewandt. Die Verkostung war zugleich kulinarischer Höhepunkt und Ende der Veranstaltung. Die erforderliche Nachbelehrung innerhalb von drei Monaten soll als kurze Einheit beim NANU!-Netzwerktreffen im Juni angeboten werden.

Das Rezept der 9-Kräuter-Suppe finden Sie  bei den Rezeptpostkarten 2012 . Alle Rezepte finden Sie auf unserer  NANU!-Homepage unter „Aus eigener Herstellung“.